Zuzahlungsbefreiung für 2016


Neuen Antrag auf Befreiung stellen
Zuzahlungsbefreiung für 2016

Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das kommende Jahr beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung? Und wie lässt sich die Belastungsgrenze schon im Vorfeld abschätzen?

Im Jahr 2015 hatten etwa sieben Millionen Patienten in Deutschland eine Zuzahlungsbefreiung. Die meisten von ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient dann nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen zu Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten.

Zuzahlung zu Arzneimitteln abhängig vom Arzneimittelpreis

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Bei chronischer Erkrankung bereits im Vorfeld befreien lassen

Wer Anspruch auf eine  Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Unser Lieferservice

Bei uns ist es kein Gefallen, dass wir Ihnen Ihr Medikament nach Hause liefern - bei uns ist es eine Selbstverständlichkeit.

Lieferservice

Parkplätze

Es stehen ausreichend Parkplätze direkt vor der Apotheke zur Verfügung

News

Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?
Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?

Oft nur kurzfristige Linderung

Ob Akupunktur, Massagen oder Bewegung - es gibt viele Strategien, die Rückenschmerzen lindern. Aber leider halten viele Effekte scheinbar nur kurzfristig an.   mehr

Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI
Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI

Entwarnung beim Magenschutz

Lange galt die Sorge, dass eine dauerhafte Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) das Risiko für Magenkrebs erhöhen könnte. Eine große aktuelle Studie gibt nun Entwarnung.   mehr

Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm
Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm

Gefährliche Keimschleuder

Ein Küchenschwamm kann sauber aussehen und trotzdem Millionen Bakterien beherbergen. Damit über die Arbeitsflächen keine Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden, sollte man ein paar Hygieneregeln beachten.   mehr

Reisen mit der Anti-Baby-Pille
Ein Pärchen sitzt bei Sonnenuntergang am Strand und küsst sich.

Tipps für den Urlaub

Eine größere Reise bringt einige Herausforderungen mit sich. Neben dem Packen und der Anfahrtsplanung sollte dabei auch die Verhütungsplanung mit der Anti-Baby-Pille nicht vergessen werden.   mehr

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Glocken-Apotheke e.K.
Inhaberin Viktoria Battran
Telefon 08076/95 05
Fax 08076/95 04
E-Mail info@glocken-apotheke-pfaffing.de